Gegen die Bezahlkarte und eine rassistische Migrationspolitik


Die aktuell geplanten Asylrechtsverschärfungen der Ampelregierung sind menschenverachtend. Die Debatte ist von rassistischen Ressentiments und dem politischen Interesse geprägt, vor mehreren Landtagswahlen einen angeblich bürgerlichen Zeitgeist zu befriedigen.
Für uns steht fest: Islamismus bekämpft man nicht durch Asylrechtsverschärfungen und Abschiebungen. Vielmehr müssen hier die sozialen Ursachen in den Blick genommen werden. Islamismus und antimuslimischer Rassismus müssen zusammen bekämpft werden.
Eine Anbiederung an rechte Forderungen ist einer angeblichen “Fortschrittskoalition” unwürdig.
Insbesondere die geplante Kürzung von Sozialleistungen für sogenannte “Dublin-Fälle” kritisieren wir.
Sollten die geplanten Verschärfungen auch mit den Ländern besprochen werden, rufen wir die Landespartei der Linken M-V als Koalitionspartnerin einer rot-roten Regierung auf, ihrer Verantwortung als antirassistische und humanistische Partei gerecht zu werden und sich gegen die Änderungen zu stellen.
 
Außerdem lehnen wir Abschiebungen generell, aber insbesondere nach Syrien und Afghanistan, ab. Das Konzept der sogenannten “sicheren Herkunftsländer” lehnen wir ebenfalls ab. Die Bundesregierung darf dabei insbesondere nicht mit autokratischen Regimen oder Terrororganisationen wie den Taliban zusammenarbeiten. Länder, in denen Oppositionelle gefoltert, Frauen jegliche Form der freien Entfaltung verwehrt wird und die Menschenrechte im Allgemeinen mit Füßen getreten werden, sind nicht sicher. Die Debatte über die Abschiebung von straffällig gewordenen Geflüchteten verkennt das eigentliche Problem.
 
Wir kritisieren erneut die Einführung der sogenannten Bezahlkarte für Geflüchtete. Nach der Beendigung des Vergabeverfahrens sehen wir jetzt die Linke in M-V in der Pflicht, die Umsetzung und Einführung kritisch zu begleiten und sich für eine möglichst eingriffsarme Ausformung einzusetzen. Ein entscheidender Punkt ist für uns dabei die Möglichkeit der Bargeldabhebung in unbegrenzter Höhe.
Die geplante Verhinderung von Überweisungen ins Ausland kritisieren wir ebenso wie die Residenzpflicht für Geflüchtete in den entsprechenden Bundesländern.
Menschen sollten nicht durch eine Karte  daran gebunden sein, keine finanziell freien Entscheidungen treffen zu können. In diesem Kontext ist wichtig zu erwähnen, dass wir als Linksjugend MV jede Form der Entrechtung von Geflüchteten ablehnen, ganz gleich ob diese nun in Form von Bezahlkarten, menschenfeindlichen Ausländerbehörden oder gesellschaftlicher Stigmatisierung auftreten.

„Dass nie eine Mutter mehr ihren Sohn beweint“ – Antimilitaristische Offensive im Jugendverband



1. Der Landesverband gründet einen Arbeitskreis, dessen Zielstellung es ist, antimilitaristische Inhalte zu erarbeiten und zu verbreiten. Dieser trägt den Namen „LAK Antimilitarismus und Frieden“. Ein besonderer Fokus soll dabei auf der Rekrutierung und Indoktrinierung junger Menschen durch das deutsche Militär liegen.
2. Alle Mitglieder des Jugendverbandes werden aufgerufen, sich an dem Arbeitskreis zu beteiligen.
3. Der Arbeitskreis legt seine Arbeitsweise selbst fest.
4. Der Landesverband unterstützt den Arbeitskreis bei Bedarf bei der Durchführung von Veranstaltungen oder der Bereitstellung von Material finanziell und organisatorisch.

Aufnahme des Deutschlandtickets in die Finanzordnung



§ 6 der Finanzordnung der linksjugend [‘solid] Mecklenburg-Vorpommern wird wie folgt geändert:
 
(1) Die linksjugend [’solid] erstattet nach vorheriger Absprache mit dem LSpR im Rahmen des
Haushaltes Kosten:
– für im Auftrag der linksjugend [’solid] M-V getätigte Auslagen, bei Druckkosten nur,
wenn ein Belegexemplar oder Foto des Produktes eingereicht wird,
– für angemessene Tagungsverpflegung,
– für Teilnehmer:innenbeiträge für politische Arbeit,
– für Kinderbetreuung am Veranstaltungsort,
– für eine gemeinschaftlich organisierte Unterbringung,
– für eine andere Unterbringung als die gemeinschaftlich organisierte Unterbringung
bei speziellen körperlichen oder geistigen Bedürfnissen oder Mitnahme von Kindern,
– für den Erwerb einer Bahncard 50 oder 25 oder eines oder eines Dauertickets/Abonnements für den entsprechenden Zeitraum, sofern glaubhaft gemacht werden kann, dass dadurch Einsparungen für den Landesverband entstehen.

Beschlussfähigkeit der Landesmitgliederversammlung



§ 8 (5) Satz 1 der Satzung der linksjugend [‘solid] Mecklenburg-Vorpomern wird wie folgt geändert:
Die Landesmitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde und mindestens fünf Prozent der aktiven Mitglieder anwesend sind.

Änderung der Honorarregelung für Mitglieder



§4 der Finanzordnung der linksjugend [‘solid] Mecklenburg-Vorpommern wird wie folgt geändert:
§ 4 Honorare
(1) Für Angebote oder Leistungen, die denjenigen von externen Referent:innen im Rahmen eines Projektes, Veranstaltung u.Ä. vergleichbar sind, können Mitglieder des eigenen Verbandes Honorarzahlungen erhalten.
(2) Die Angebote oder Leistungen aus Absatz 1 müssen vor Vergabe verbandsintern ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung ist allen Mitgliedern des Landesverbandes bekannt zu machen. Der Landessprecher:innenrat oder Landesvorstand entscheidet über die Zusage.
(3) Eine Honorierung von Angeboten oder Leistungen nach Absatz 1 erfolgt soweit die Veranstaltung durch Drittmittel finanziert wird.

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§10 der Satzung der Linksjugend [‘solid] wird wie folgt geändert:

§ 10 Landessprecher*innenrat (LSpR)

(1) Der Landessprecher*innenrat ist das höchste Organ der politischen Leitung von  Linksjugend [‘solid] Mecklenburg-Vorpommern zwischen den einzelnen Tagungen der Landesmitgliederversammlung. Er vertritt Linksjugend [‘solid] Mecklenburg-Vorpommern in Person seiner Mitglieder juristisch, gegenüber dem Bundesjugendverband Linksjugend [‘solid] e.V. und gegenüber der Öffentlichkeit.
(2) Der Landessprecher*innenrat ist verantwortlich für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die Umsetzung der Beschlüsse der Landesmitgliederversammlung, hält den Geschäftsbetrieb aufrecht, führt die Mitgliederdatei und koordiniert die Arbeit der Basisgruppen. Der LSpR gibt sich eine Geschäftsordnung und regelt die weitere Aufgabenverteilung unter sich.
(3) Der Landessprecher*innenrat besteht aus sechs bis zehn gleichberechtigten Mitgliedern, inklusive der/dem Landesschatzmeister*in. Die Größe wird auf Vorschlag des LSpR von der LMV vor der Aufstellung der Kandidierenden festgelegt. Die Mitglieder werden quotiert gewählt.
(4) Der Landessprecher*innenrat ist juristischer Vertreter der Linksjugend [‘solid] Mecklenburg-Vorpommern im Sinne des BGB. Um seine Aufgaben wahrnehmen zu können, hat er das Recht eine oder mehrere Geschäftsstellen im Land zu eröffnen und eine*n oder mehrere Geschäftsführer*innen zu ernennen. Der LSpR ist allein weisungsberechtigt gegenüber den Angestellten von Linksjugend [‘solid] Mecklenburg-Vorpommern.
(5) Die Mitglieder des LSpR werden gemäß der geltenden Wahlordnung für die Dauer von einem Jahr, bis zur Neuwahl des LSpR, gewählt.
(6) Den Antrag auf Ab- und Neuwahl des gesamten geschäftsführenden Landessprecher*innenrates, eines seiner Mitglieder oder eines oder beider Länderratsdelegierten kann jedes ordentliche Mitglied mündlich oder schriftlich an die Landesmitgliederversammlung stellen.
(7) Mitglieder im LSpR dürfen in keinem beruflichen oder finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zum Landesjugendverband stehen.
(8) Scheidet der*die Landesschatzmeister*in vorzeitig aus dem Amt aus, so bestellt der LSpR unverzüglich aus seiner Mitte eine*n kommissarische*n Landesschatzmeister*in.
(9) Mitglieder des Landesvorstandes können von einer Landesmitgliederversammlung von mehr als 50 % der anwesenden Mitglieder abgewählt werden.
(10) Zu jeder Sitzung des LSpR ist ein*e Protokollführer*in zu bestimmen und ein Beschlussprotokoll anzufertigen. Die*der Protokollführer*in kann auch auf Dauer festgelegt werden und muss nicht zwingend dem LSpR angehören. Die Beschlüsse sind den Mitgliedern innerhalb von 14 Tagen in geeigneter Weise zugänglich zu machen.
(11) Redaktionelle Änderungen der Satzung, der Finanz- und der Schiedsordnung können durch den LSpR erfolgen. Diese sind den Mitgliedern in geeigneter Weise zugänglich zu machen.