§ 6 der Finanzordnung der linksjugend [’solid] Mecklenburg-Vorpommern wird wie folgt geändert:
(1) Die linksjugend [’solid] erstattet nach vorheriger Absprache mit dem LSpR im Rahmen des
Haushaltes Kosten:
– für im Auftrag der linksjugend [’solid] M-V getätigte Auslagen, bei Druckkosten nur,
wenn ein Belegexemplar oder Foto des Produktes eingereicht wird,
– für angemessene Tagungsverpflegung,
– für Teilnehmer:innenbeiträge für politische Arbeit,
– für Kinderbetreuung am Veranstaltungsort,
– für eine gemeinschaftlich organisierte Unterbringung,
– für eine andere Unterbringung als die gemeinschaftlich organisierte Unterbringung
bei speziellen körperlichen oder geistigen Bedürfnissen oder Mitnahme von Kindern,
– für den Erwerb einer Bahncard 50 oder 25 oder eines oder eines Dauertickets/Abonnements für den entsprechenden Zeitraum, sofern glaubhaft gemacht werden kann, dass dadurch Einsparungen für den Landesverband entstehen.