§ 8 (5) Satz 1 der Satzung der linksjugend [’solid] Mecklenburg-Vorpomern wird wie folgt geändert:
Die Landesmitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde und mindestens fünf Prozent der aktiven Mitglieder anwesend sind.